11.03.2025  Düsseldorf

Henkel beschließt neues Aktienrückkaufprogramm im Volumen von bis zu 1 Milliarde Euro 

Der Vorstand der Henkel AG & Co. KGaA hat in seiner heutigen Sitzung mit Zustimmung des Gesellschafterausschusses die Umsetzung eines Aktienrückkaufprogramms in einem Gesamtwert von bis zu 1 Milliarde Euro beschlossen. Danach sollen Henkel-Vorzugsaktien in einem Gesamtwert von bis zu 800 Millionen Euro und Stammaktien in einem Gesamtwert von bis zu 200 Millionen Euro (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft werden. Dies entspricht auf Basis der aktuellen Börsenkurse einem Anteil von rund 2,7 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft. 

Das Programm soll voraussichtlich im Verlauf des Monats April 2025 begonnen und bis spätestens zum 31. März 2026 unter Einschaltung eines Kreditinstituts über die Börse durchgeführt werden. Der Vorstand macht damit von der am 24. April 2023 von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung Gebrauch, eigene Aktien von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals erwerben zu können. Henkel beabsichtigt, die zurückgekauften Aktien zunächst als eigene Aktien zu halten; eine Einziehung und eine entsprechende Herabsetzung des Grundkapitals bleiben vorbehalten.

Henkel wird über den Beginn sowie den Verlauf des Aktienrückkaufprogramms durch entsprechende Veröffentlichungen und auf seiner Webseite informieren und behält sich das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit zu unterbrechen und wiederaufzunehmen oder einzustellen. Henkel bekräftigt in diesem Zusammenhang, dass Akquisitionen in beiden Unternehmensbereichen integraler Bestandteil der Strategie bleiben.

 

Dieses Dokument enthält Aussagen, die sich auf unseren künftigen Geschäftsverlauf und künftige finanzielle Leistungen sowie auf künftige Henkel betreffende Vorgänge oder Entwicklungen beziehen und zukunftsgerichtete Aussagen darstellen können. Mit der Verwendung von Worten wie erwarten, beabsichtigen, planen, vorhersehen, davon ausgehen, glauben, schätzen und ähnlichen Formulierungen werden zukunftsgerichtete Aussagen gekennzeichnet. Solche Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Annahmen und Einschätzungen der Unternehmensleitung der Henkel AG & Co. KGaA. Diese Aussagen sind nicht als Garantien dafür zu verstehen, dass sich diese Erwartungen auch als richtig erweisen. Die zukünftige Entwicklung sowie die von der Henkel AG & Co. KGaA und ihren Verbundenen Unternehmen tatsächlich erreichten Ergebnisse sind abhängig von einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten und können daher (sowohl negativ als auch positiv) wesentlich von den zukunftsbezogenen Aussagen abweichen. Verschiedene dieser Faktoren liegen außerhalb des Einflussbereichs von Henkel und können nicht präzise vorausgeschätzt werden, zum Beispiel das künftige wirtschaftliche Umfeld sowie das Verhalten von Wettbewerbern und anderen Marktteilnehmern. Eine Aktualisierung der zukunftsbezogenen Aussagen ist weder geplant noch übernimmt Henkel hierzu eine gesonderte Verpflichtung.

Dieses Dokument enthält – in einschlägigen Rechnungslegungsrahmen nicht genau bestimmte – ergänzende Finanzkennzahlen, die sogenannte alternative Leistungskennzahlen sind oder sein können. Für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Henkel sollten diese ergänzenden Finanzkennzahlen nicht isoliert oder als Alternative zu den im Konzernabschluss dargestellten und im Einklang mit einschlägigen Rechnungslegungsrahmen ermittelten Finanzkennzahlen herangezogen werden. Andere Unternehmen, die alternative Leistungskennzahlen mit einer ähnlichen Bezeichnung darstellen oder berichten, können diese anders berechnen.

Dieses Dokument wurde nur zu Informationszwecken erstellt und stellt somit weder eine Anlageberatung noch ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren irgendwelcher Art dar.